Extreme Witterungsverhältnisse

Extreme Witterungsverhältnisse

Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse (z.B. starker Schneefall eventuell mit Verwehungen oder Glatteis) entscheiden die Sorgeberechtigten im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich um entschuldigte Fehlzeiten.