Herangehensweise bei Krankmeldungen
Abmeldung der Kinder bis 8 Uhr über IServ (Abwesenheitsmodul)
Schulinterne Regelung (Stand Februar 2025)
1: Bis 8 Uhr: Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind über IServ in der Schule ab, sie geben eine kurze Erklärung mit an (z.B. krank).
2: Meldepflichtige Krankheiten werden weiterhin im Sekretariat angegeben!
3: Die Klassenleitung prüft und dokumentiert die Krankmeldungen. Der Status in IServ wird auf entschuldigt verändert, dies kann auch zeitverzögert passieren.
4: Die Klassenleitung meldet an die Schulleitung evtl. Besonderheiten, wie z.B. Häufung einzelner Fehltage oder Häufung der Krankenzeiten.
5: In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen.
6: Sollten sich die unentschuldigten Fehltage häufen und Sie für die Schule nicht erreichbar sein, informiert die Schulleitung das Ordnungsamt/Jugendamt.
Versäumte Schulaufgaben müssen eigenverantwortlich nachgearbeitet werden, um Wissenslücken zu verhindern.
Wenn Ihre Kinder im offenen Ganztag angemeldet sind und im laufenden Schulbetrieb abgeholt werden, erbittet sich der Ganztag dazu eine Information.

